Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatwald ohne Steigerschliessung fuer Wanderer??
Ich beziehe mich auf den NA-Log fuer diesen Cache
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=74485dab-b996-4cdc-8964-9bb883a611ef
Mir geht es hier weder um die verantwortungslose Aktion den Cache per Motorrad anzugehen noch um die Versteckproblematik, sondern nur um die Aussage, in der von einem Privatwald ohne jegliche Steigerschliessung fuer Wanderer die Rede ist.
Das Gebiet liegt nicht im Nationalpark und es sind auf der AMAP viele Wege eingezeichnet.
http://www.austrianmap.at/amap/index.php?setTo=1~486770~407805~488770~409805~%404 87770|408805~0~LAM_ETRS89
Natuerlich koennte es sein, dass vor Ort ein Wildschutzgebiet ausgeschildert ist, aber danach klingt es ja eher nicht.
Das Stift Admont ist ja dafuer bekannt, Wanderern, Bergsteigern etc gegenueber nicht gerade aufgeschlossen zu sein (z.B. habe ich gehoert, dass selbst der Paechter der Oberst Klinke Huette fuer jede Transportfahrt Maut zu zahlen hat).
Mich wuerde die rechtliche Situation interessieren (der Betretung des Gebietes, nicht des Versteckens einer Cachedose dort). Ist das Argument "Privatwald" in der Art auch anderswo schon aufgetreten?
Cezanne
Mir geht es hier weder um die verantwortungslose Aktion den Cache per Motorrad anzugehen
Trotzdem: Gut dass es ihn erwischt hat und noch besser dass er angezeigt wurde.
Das Gebiet liegt nicht im Nationalpark und es sind auf der AMAP viele Wege eingezeichnet.
Die üblichen Forstautobahnen, aber keine (markierten) Wanderwege.
Allerdings ist das Gebiet darüber auf der Kompass-Karte als "Ruhegebiet im Winter" ausgezeichnet - welche rechtlichen Konsequenzen daraus (im Sommer) zu ziehen sind weiss ich aber nicht.
Natuerlich koennte es sein, dass vor Ort ein Wildschutzgebiet ausgeschildert ist, aber danach klingt es ja eher nicht.
Dann würde das im Schreiben an gc.at wohl auch so drinnen stehen?
Das Stift Admont ist ja dafuer bekannt, Wanderern, Bergsteigern etc gegenueber nicht gerade aufgeschlossen zu sein (z.B. habe ich gehoert, dass selbst der Paechter der Oberst Klinke Huette fuer jede Transportfahrt Maut zu zahlen hat).
Hehe, das hab ich noch nicht gehört, würde mich aber nicht wundern :D
Mich wuerde die rechtliche Situation interessieren (der Betretung des Gebietes, nicht des Versteckens einer Cachedose dort). Ist das Argument "Privatwald" in der Art auch anderswo schon aufgetreten?
IMHO: Faktisch jeder Wald ist 'Privatwald' und gehört irgendjemanden -> dafür gibt es den Paragraf 33 des Forstgesetzes.
Nachdem der Cache neben einer Forststrasse liegt, gibt es IMHO keine rechtliche Handhabe zu verhindern dort hinzugehen (dass die Dose dort nicht liegen dürfte ist klarerweise ein anderes Kapitel)
orotl
Die üblichen Forstautobahnen, aber keine (markierten) Wanderwege.
Ja, klar, wobei die gestrichelten wohl eher unscheinbarer sein werden.
Allerdings ist das Gebiet darüber auf der Kompass-Karte als "Ruhegebiet im Winter" ausgezeichnet - welche rechtlichen Konsequenzen daraus (im Sommer) zu ziehen sind weiss ich aber nicht.
Nur aus Interesse welches Gebiet ist das Gebiet darueber?
Ist das eigentlich im Winter vor Ort ausgeschilder? oder kommt es darauf an, welche Karte man nun verwendet?
Kann man solche Zonen eigentlich auch irgendwie aus den GIS-Steiermark Karten ablesen, wenn man das richtige einstellt?
Natuerlich koennte es sein, dass vor Ort ein Wildschutzgebiet ausgeschildert ist, aber danach klingt es ja eher nicht.
Dann würde das im Schreiben an gc.at wohl auch so drinnen stehen?
Ich meinte mehr den Grossraum und nicht speziell das Cacheversteck.
Das Stift Admont ist ja dafuer bekannt, Wanderern, Bergsteigern etc gegenueber nicht gerade aufgeschlossen zu sein (z.B. habe ich gehoert, dass selbst der Paechter der Oberst Klinke Huette fuer jede Transportfahrt Maut zu zahlen hat).
Hehe, das hab ich noch nicht gehört, würde mich aber nicht wundern :D
Ich habe es von jemandem gehoert, der die Verhaeltnisse dort gut kennt. Es soll auch ein Hindernis bei der Findung eines neuen Paechters gewesen sein.
Mich wuerde die rechtliche Situation interessieren (der Betretung des Gebietes, nicht des Versteckens einer Cachedose dort). Ist das Argument "Privatwald" in der Art auch anderswo schon aufgetreten?
IMHO: Faktisch jeder Wald ist 'Privatwald' und gehört irgendjemanden -> dafür gibt es den Paragraf 33 des Forstgesetzes.
Ja, klar. Ich weiss nur eben nicht wie breit man das Schutzzonen-Argument ausdehnen kann und was nun rechtlich gedeckt ist und was nicht.
Als ich unlaengst davon las, dass Berge in Tirol verkauft werden sollen (womit bei einem privaten Kaeufer der Gipfelzugang fuer die Allgemeinheit wohl beendet waere, zumal diese Areale ja nicht unter das Forstgesetz fallen, da ueber der Baumgrenze), war ich auch erstaunt.
Cezanne
Das Stift Admont ist ja dafuer bekannt, Wanderern, Bergsteigern etc gegenueber nicht gerade aufgeschlossen zu sein (z.B. habe ich gehoert, dass selbst der Paechter der Oberst Klinke Huette fuer jede Transportfahrt Maut zu zahlen hat).
Hehe, das hab ich noch nicht gehört, würde mich aber nicht wundern :D
Ja, das hat er mir auch gesagt.
(...) dass Berge in Tirol verkauft werden sollen (womit bei einem privaten Kaeufer der Gipfelzugang fuer die Allgemeinheit wohl beendet waere, zumal diese Areale ja nicht unter das Forstgesetz fallen, da ueber der Baumgrenze), (...)
Nein, das ist m.W. nicht so, da iirc in allen gebirgigeren Bundesländern (Stmk/OÖ westwärts) Landesgesetze ein Betreten der Flächen über der Wald/Baumgrenze erlauben. Belege kann ich ev. nachbringen.
Edit:
Schnellschuß - Tirol auch nicht(!!), wenn man diesem NF-Artikel glauben darf:
http://www.umwelt.naturfreunde.at/Berichte/detail/29135/
Naturschutzgebiete sind auszuschließen?
"Der Punkt liegt genau in einem wichtigen Lebens- und vor allem Ruheraum von Rot- und Rehwild, daher wurde der Cache von mir bereits entfernt. Weiters ist dieser Grossraum Privatwald ohne jegliche Steigerschließung für Wanderer."
Das ist (im zweiten Satz) wohl ohne Bezug zum ForstG - und insoweit unbeachtlich.
Im ersten Satz hingegen bezieht er sich vermutlich auf einen vielleicht dort befindlichen Wild-Schutzbereich nach steir. Jagdgesetz (das steirische kenn ich nicht, dürfte aber so wie das oö JagdG eben solche Zonen enthalten).
Solche Zonen sind strafbewehrt geschützt (Verwaltungsstrafrecht).
Ich nehme solche Hinweise immer ernst - und weiche halt um die erforderlichen Distanzen (200m?) aus.
Nur aus Interesse welches Gebiet ist das Gebiet darueber?
Höhenmässig, in dem Fall also südlich, bzw. auf der Karte darunter :D
Und weiter östlich ist auch noch sowas eingezeichnet.
Ist das eigentlich im Winter vor Ort ausgeschilder? oder kommt es darauf an, welche Karte man nun verwendet?
Keine Ahnung ob ausgeschildert, vermute eher zweiteres.
Da solche Schutzzonen aber behördlich genehmigt sein müssen, sollte es doch bei den zuständigen Behörden erfragbar sein.
Kann man solche Zonen eigentlich auch irgendwie aus den GIS-Steiermark Karten ablesen, wenn man das richtige einstellt?
Keine Ahnung, aber der ÖAV führt IMHO eine Datenbank darüber.
Als ich unlaengst davon las, dass Berge in Tirol verkauft werden sollen (womit bei einem privaten Kaeufer der Gipfelzugang fuer die Allgemeinheit wohl beendet waere, zumal diese Areale ja nicht unter das Forstgesetz fallen, da ueber der Baumgrenze), war ich auch erstaunt.
Über der Baumgrenze ist Ödland - und zumindest in der Stmk. ist damit der Zutritt frei.
In Tirol läuft das IMHO über das Gewohnheitsrecht ... dürfte schwer sein das wegzukriegen...
orotl
Nein, das ist m.W. nicht so, da iirc in allen gebirgigeren Bundesländern (Stmk/OÖ westwärts) Landesgesetze ein Betreten der Flächen über der Wald/Baumgrenze erlauben.
Ironischer Weise eben in Tirol gerade nicht.
Hab ich zumindest mal gelesen (ÖAV Zeitung bild ich mir ein)
Belege kann ich ev. nachbringen.
merci ;)
orotl
(...) dass Berge in Tirol verkauft werden sollen (womit bei einem privaten Kaeufer der Gipfelzugang fuer die Allgemeinheit wohl beendet waere, zumal diese Areale ja nicht unter das Forstgesetz fallen, da ueber der Baumgrenze), (...)
Nein, das ist m.W. nicht so, da iirc in allen gebirgigeren Bundesländern (Stmk/OÖ westwärts) Landesgesetze ein Betreten der Flächen über der Wald/Baumgrenze erlauben. Belege kann ich ev. nachbringen.
Edit:
Schnellschuß - Tirol auch nicht(!!), wenn man diesem NF-Artikel glauben darf:
http://www.umwelt.naturfreunde.at/Berichte/detail/29135/
Ja, eben. Ansonsten haette es naemlich zumindest Teile der heftigen Diskussion um den Verkauf der betroffenen Gipfel nicht gegeben.
Uebrigens, gibt es was die Praxis betrifft, auch in der Steiermark Probleme - siehe Beispiel Kulm. (Mir ist aber bekannt, dass es da nicht Gesetze geht.)
Cezanne
Nicht nur in Westösterreich werden Berge verkauft und abgeschottet, dort aber gleich besonders gründlich
Brunntal (http://kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/2078532.php)
Die Schutzzonenschilder, die ich bisher gesehen haben, standen meist auf alten Fahrspuren oder Schneisen, um ein weiteres Begehen derselbigen zu unterbinden.
Etwas OT (kam mir unter wo ich nachsehen wollte was es im Internet zu den Forstbetrieben gibt):
Ich wusste gar nicht wie vielfaeltig die Betriebsliste vom Stift in Admont ist
http://www.stiftadmont.at/deutsch/stift/betriebe/Betriebsliste.php
und wie verstreut der Waldbesitz liegt
http://www.stiftadmont.at/deutsch/stift/betriebe/forstverwaltung.php#Forstverwaltung
Belege kann ich ev. nachbringen.
Steiermark:
Gesetz vom 28.Oktober 1921, betreffend die Wegfreiheit im Berglande. (LGBl. Nr. 107/1922)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Dokumentnummer=LRST_5521_001
Kärnten:
Gesetz über die Wegfreiheit im Berglande (LGBl. Nr. 18/1923)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000006
Salzburg:
Gesetz über die Wegfreiheit im Bergland 1970 (LGBl. Nr. 31/1970)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000185
Oberösterreich:
§ 47 oö. Tourismusgesetz (LGBl. Nr. 81/1989)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000275
Zu Vorarlberg gibt's im RIS keine durchsuchbaren Daten älter als 2001. :(
HTH,
i.
Wer durch groben Unfug (Schreien, Johlen, Trompetenblasen, Schießen, Ablassen von Steinen, Feuermachen und dergleichen) die Ruhe in Wald und Flur stört
Trompetenblasen - war das wirklich mal so ein großes Problem? :shock:
Wer durch groben Unfug (Schreien, Johlen, Trompetenblasen, Schießen, Ablassen von Steinen, Feuermachen und dergleichen) die Ruhe in Wald und Flur stört
Trompetenblasen - war das wirklich mal so ein großes Problem? :shock:
Naja, ob Trompete oder Posaune weiß ich nicht; glaube aber, dass solche Signale immer noch mißverstanden werden könnten - oder ist das alpine Notsignal ohnehin nur mehr einer Handvoll Eingeweihter präsent?
Jedenfalls zeigt sich, dass die Problemstellung vor 90 Jahren ähnlich war (nur ohne die heutige Mobilität) - wurde das damals exekutiert?
theplank
14.07.2011, 15:17
@ admont
die haben schon in den späten siebzigern versucht die forstinventur aus
dem wald zu komplimentieren. ich kann mich noch gut an die reaktion
unseres försters kotric erinnern: "sei net so deppat oder i schiff da ins
urwaschl, daßd glaubst die niagara fälle haum di gtsraft" - ein wahrlich
großer mann ...
@ trompete und posaune
wat müssn wir denn ehn alpines notsignal kennen, wir hamwa doch ehn handy ...
auf die frage des hüttenwirts, warum hier wohl ein funkgerät verwendet
wird, versickerte die antwort in einem leicht bundesdeutsch idiomisierten gemurmel.
Nur aus Interesse welches Gebiet ist das Gebiet darueber?
Höhenmässig, in dem Fall also südlich, bzw. auf der Karte darunter :D
Und weiter östlich ist auch noch sowas eingezeichnet.
Aha - danke.
Ist das eigentlich im Winter vor Ort ausgeschilder? oder kommt es darauf an, welche Karte man nun verwendet?
Keine Ahnung ob ausgeschildert, vermute eher zweiteres.
Da solche Schutzzonen aber behördlich genehmigt sein müssen, sollte es doch bei den zuständigen Behörden erfragbar sein.
Wird wohl so sein, aber fragst Du bei Behoerden nach bevor Du in den Wald gehst? Ausserdem gibt es ja auch Situationen, wo man unterwegs spontan die Route aendert/aendern muss, z.B. weil ein auf der Karte existierender Weg nicht existiert, man ihn nicht findet, man den falschen Weg erwischt etc
Kann man solche Zonen eigentlich auch irgendwie aus den GIS-Steiermark Karten ablesen, wenn man das richtige einstellt?
Keine Ahnung, aber der ÖAV führt IMHO eine Datenbank darüber.
Aha, aber die wird wohl eher fuer interne Zwecke sein, oder?
Was die GIS Karten betrifft - ich komme seit der Aenderung damit in bezug auf Naturschutzgebiete etc gar nicht mehr zurecht. Die Links auf diversen Seiten (u.a. der Landesregierung fuehren auch ins Nirwana). Wildschutzzonen waren dort aber, glaube ich, nie oeffentlich einsehbar, aber wenigstens NSG.
Ist da jemand geschickter als ich und kann dazu etwas berichten? (Vielleicht Herr waldlaeufer?)
Cezanne
@ admont
die haben schon in den späten siebzigern versucht die forstinventur aus
dem wald zu komplimentieren.
Bei ca. 17000 Hektar Waldbesitz des Stiftes muss das ja anstrengend sein.
Cezanne
theplank
14.07.2011, 16:42
anläßlich des ersten auftritts wurde der jeweilige erhebungs- und
taxierungstrupp bei den grundbesitzern, zumindest bei den "großvolumigen",
vorstellig. anläßlich einer derartigen vorstelligwerdung kam es zur o.a.
aussage. die wesensgüte der kuttenträger schlug sich in weiterer folge im
anbohren wunderschöner buchenschälbloche zwecks altersbestimmung
nieder. leider war es uns vollkommen unmöglich adäquate ersatzbäume zu
finden :-) wir waren dazu berechtigt und die oberarmmuskulatur profitierte
auch davon ... nachfolgende trupps berichteten von der außergewöhnlichen
freundlichkeit der bekutteten.
auch die mangelnde kooperationsbereitschaft der mayr-melnhofschen
(damals noch nicht um saurau erweiterten) gutsverwaltung, fand ihren
niederschlag in fürderhin unbrauchbaren schälblochen ...
Mathilde
19.07.2011, 19:12
Wegefreiheit: Was darf man im Wald?
Dazu gab es unlängst im "Konsument" einen Artikel,
Demnach gilt der Grundsatz: "Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, die *Natur aus Erholungsgründen zu betreten. Auch private Eigentümer dürfen dieses Recht nicht infrage stellen."
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318876654492
lg
Mathilde
Wegefreiheit: Was darf man im Wald?
Dazu gab es unlängst im "Konsument" einen Artikel,
Demnach gilt der Grundsatz: "Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, die *Natur aus Erholungsgründen zu betreten. Auch private Eigentümer dürfen dieses Recht nicht infrage stellen."
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318876654492
lg
Mathilde
Fullquote, nachdem dort auch über Ödland und Almen *über* der Waldgrenze die Rede war:
Im Wald und darüber
Wobei es nicht nur um den Wald geht. Als Erholungsraum kommt in Österreich neben dem Wald auch das Alm- und Ödland oberhalb der Baumgrenze infrage. Diese Grenze ist auch rechtlich relevant. Denn die Rechte im Wald und im Bergland sind zum Teil sehr unterschiedlich geregelt.
In jedem Fall gilt allerdings der Grundsatz: Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, die Natur aus Erholungsgründen zu betreten. Auch private Eigentümer dürfen dieses Recht nicht infrage stellen. Der Erholungsuchende ist kein Bittsteller, auch wenn diese Vorstellung in vielen Köpfen noch herumgeistern mag.
Das ist in dieser Pauschalität natürlich extremer Holler.
Tatsächlich gilt ein Primat des Eigentumsrechtes, das nur mit sehr eng begrenzten, genau definierten Ausnahmetatbeständen (z.B. im ForstG oder in den von mir obzitierten - hach, wie ich dieses Wort liebe ;) - landesgesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt werden kann.
Ein grundsätzliches Betretungsrecht der freien Natur wie von Konsument herbeigesehnt gibt es nicht und wird es hiezulande vermutlich auch nie geben (FSM sei Dank).
Edit, und völlig OT:kann mir eine/r der anwesenden p.t. Diskutanten sagen, wo ich ein solches Motiv als Autoaufkleber bekomme?
http://en.wikipedia.org/wiki/File:FSM_Logo_on_bumper.JPG
Edit2: offenbar wollen sie das hier nicht, daher als Link:
http://en.wikipedia.org/wiki/File:FSM_Logo_on_bumper.JPG
theplank
21.07.2011, 09:06
der HERR wird dich strafen, HERRetiker, indem ER einen blitz schickt, der
dich beim scheißen treffen wird!
der HERR wird dich strafen, HERRetiker, indem ER einen blitz schickt, der dich beim scheißen treffen wird!
Ja eh - ich wart schon die ganze Zeit.
Vermutlich bin ich aber durch das permanente Aufsetzen von STABIL (http://www.ikea.com/at/de/catalog/products/80112466) hinreichend geschützt. :mrgreen:
http://www.ikea.com/PIAimages/74610_PE191862_S2.jpg
Zur Sache:
Die Frage, Mathilde, scheint mir also rechtlich nicht, ob es ein Betretungsrecht im Wald gibt, sondern inwieweit dieses durch die Eigentümer und/oder Jagdpächter eingeschränkt werden kann; oberhalb des Waldes ist die Frage nach allfälligen Gewohnheitsrechten (v.a. in Tirol) virulent - und offensichtlich noch nicht bis zum OGH durchjudiziert.
Gesellschaftspolitisch ist anzunehmen, dass wir uns eher in Richtung Stärkung des Eigentumsrechtes (und damit logischerweise Einschränkung der Betretungsrechte) bewegen. Ich hab den dringenden Verdacht(*), dass das dumme (uneinsichtige, widerrechtliche, ungeschmeidige) Verhalten einiger Geocacher/innen wesentlich dazu beiträgt.
Aktuelle Beispiele (auch aus diesem Forum): Cachesuche mit Geländewagen/Mountainbike im Wald; Nachtcaches mit Reflektoren, die auf Bäumen befestigt sind; Baumklettercaches.
i.
(*) Ja, cézanne hat das hier -leider ohne viel Erfolg- schon seit Jahren postuliert.
Heidels05
21.07.2011, 11:35
Aktuelle Beispiele (auch aus diesem Forum): Cachesuche mit Geländewagen/Mountainbike im Wald; Nachtcaches mit Reflektoren, die auf Bäumen befestigt sind; Baumklettercaches.
Nicht zu vergessen: das Cachen mit Eventcharakter vulgo "Rudelcachen" völlig enthemmter Großgruppen.
Nicht zu vergessen: das Cachen mit Eventcharakter vulgo "Rudelcachen" völlig enthemmter Großgruppen.
Ja, da gilt (u.a.) wie schon oben von Gert dankenswerterweise zitiert:
Wer durch groben Unfug (Schreien, Johlen, Trompetenblasen, Schießen, Ablassen von Steinen, Feuermachen und dergleichen) die Ruhe in Wald und Flur stört oder die Jagd beeinträchtigt sowie wer Wegweiser, Markierungszeichen, Zäune und dergleichen beschädigt, Tore offen lässt oder das Weidevieh stört, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro zu bestrafen.
Das mit den Gruppenentgleisungen ist ohnehin ein sehr seltsames, leider aber nicht seltenes Phänomen.
Mathilde
21.07.2011, 20:21
Zitat von IME
"Ein grundsätzliches Betretungsrecht der freien Natur wie von Konsument herbeigesehnt gibt es nicht und wird es hiezulande vermutlich auch nie geben"
Wo kein Kläger, da kein Richter. Es gibt sie noch - Caches im Wald - und bisher wurde ich nie gehindert querfeld durch den wald zu laufen :-)
Happy caching
Zitat von IME
"Ein grundsätzliches Betretungsrecht der freien Natur wie von Konsument herbeigesehnt gibt es nicht und wird es hiezulande vermutlich auch nie geben"
Wo kein Kläger, da kein Richter. Es gibt sie noch - Caches im Wald - und bisher wurde ich nie gehindert querfeld durch den wald zu laufen :-)
Happy caching
Servus, auch Gehen im freien Waldgelände wird vom §33 Forstgesetz grundsätzlich umfasst. Aber so weit waren wir doch alle schon, oder?
PlanetEarth
29.07.2011, 17:51
Zum Rudeln gibt es auch Jagdgesetze, wo z.B. in NÖ von "vorsätzlicher Beunruhigung des Wildes" die Rede ist.
PlanetEarth
Zum Rudeln gibt es auch Jagdgesetze, wo z.B. in NÖ von "vorsätzlicher Beunruhigung des Wildes" die Rede ist.
Wobei mir noch nie klar war, was genau darunter faellt. Im Grunde kann man das Wild auch als Einzelperson beunruhigen.
Mir ist auch nicht klar, ob Wildschutzgebiete so gekennzeichnet sein muessen, dass man bemerkt, wenn man dort landet. (Das ist eine vom ersten Punkt unabhaengige Frage.)
Weisst Du mehr dazu?
Cezanne
PlanetEarth
29.07.2011, 23:23
Mir ist nur der Fall bekannt, wo touristische Fahrten zu Fütterungen angeboten wurden. Diese wurden dann mit obiger Begründung untersagt.
Ich habe mich vielleicht auch nicht eindeutig ausgedrückt. Natürlich kann auch eine einzelne Person Wild beunruhigen, mir scheint das aber durch ein Rudel viel wahrscheinlicher.
PlanetEarth
Ich habe mich vielleicht auch nicht eindeutig ausgedrückt. Natürlich kann auch eine einzelne Person Wild beunruhigen, mir scheint das aber durch ein Rudel viel wahrscheinlicher.
Deine Ausdrucksweise war m.E. klar. Ich fragte mich nur, ab wann Gefahr laeuft, dass einem (erfolgreich) vorgeworfen wird, dass man das Wild beunruhigt hat. (Natuerlich denke ich dabei nicht an Laermen und Trompetenspielen, aber z.B. Suchen eines Nachtcaches oder Nahekommen an eine Fuetterungsstelle.)
Cezanne
PlanetEarth
31.07.2011, 00:32
Im heutigen (Sa) Kurier steht ein Bericht über ein OGH-Urteil den ein Waldbesitzer gegen die Jäger verloren hat. Grund: Beunruhigung des Wildes. Dieser wollte Paintball veranstalten. NÖ/Kaltenleutgeben/Ellinggraben.
Man sieht, wir nicht mehr weit entfernt ...
Vielleicht mag sich ja wer das OGH-Urteil (Erkenntnis) ansehen.
PlanetEarth
Vielleicht mag sich ja wer das OGH-Urteil (Erkenntnis) ansehen.
Ich hätt's mir gerne angeschaut, find's im RIS aber nicht.
sind die so schnell mit dem digital erfassen der ogh-urteile im RIS?
Vielelicht brauchen die noch a bisserl.
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